48V Niederspannungsbatterie, Transformatorisolationsdesign
6 einstellbare Zeiträume zum Laden und Entladen der Batterie
max. Lade-/Entladestrom von 190A
Max. 10 Einheiten parallel (Grid-gebundene/off-Grid-Modbus) Unterstützt die parallele Verbindung mehrerer Batterien
Wechselstrom-Paar zur Nachrüstung bestehender Solaranlage
Unterstützt die Energiespeicherung aus Dieselgeneratoren
100% asymmetrischer Ausgang: jede Phase max. Ausgang ist bis zu 50% der Nennleistung
Beschreibung
Deye Hybridwechselrichter Dreiphasig - Neue Version mit Ferritkern + 10 Jahre Garantie
Der Deye ist ein brandneuer dreiphasiger Hybrid-Wechselrichter mit einer niedrigen Batteriespannung von 48 V, der ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit für Ihr System gewährleistet. Das kompakte Design und die hohe Leistungsdichte dieser Serie ermöglichen ein DC/AC-Verhältnis von 1,3, was zu Einsparungen bei der Geräteinvestition führt.
Dieser Wechselrichter unterstützt einen dreiphasigen asymmetrischen Ausgang, was die Anwendungsszenarien erweitert und vielseitige Einsatzmöglichkeiten ermöglicht. Mit zwei CAN-Ports für BMS (Batteriemanagementsystem) und parallele Verbindung, einem RS485-Port für BMS, einem RS232-Port für Fernsteuerung und einem DRM-Port wird das System intelligent und flexibel.
Der Hybrid-Wechselrichter bietet eine innovative Lösung für die effiziente Nutzung von Solarenergie. Mit seinem herausragenden Design und den vielfältigen Schnittstellen ermöglicht er eine optimale Integration in Ihr Stromsystem.
Erleben Sie die Leistung und Zuverlässigkeit des Wechselrichters und nutzen Sie die Vorteile eines intelligenten und flexiblen Systems für Ihre Solaranlage.
Der Deye ist ein dreiphasiger Hybrid-Wechselrichter mit 48 V Batteriespannung, der für seine Sicherheit und Zuverlässigkeit bekannt ist. Dieses kompakte Modell unterstützt ein DC/AC-Verhältnis von 1,3 und ermöglicht dreiphasige asymmetrische Ausgänge.
Technologie und Funktionen
Integrierte CAN- und RS485-Ports für BMS und Fernsteuerung.
Remote-Shutdown-Funktion und intelligente Überwachungsplattform für einfache Fernwartung.
Maximaler Lade-/Entladestromn 240A vo und Parallelschaltung von bis zu 10 Geräten möglich.
Unterstützung für DC- und AC-Koppler zum Nachrüsten bestehender Solaranlagen.
Spezielle Funktionen für Energiespeicherung und Grid-Peak-Shaving.
Intelligente Konnektivität
Ausgestattet mit mehreren Kommunikationsports, einschließlich zweier CAN-Ports für das BMS und einem RS485-Port, ist der SUN 6/8/10/12K-SG für parallelen Betrieb und Fernsteuerung optimiert. Ein zusätzlicher RS232-Port ermöglicht die Fernüberwachung und -steuerung, während der DRM-Port zusätzliche Flexibilität bietet. Diese umfangreiche Konnektivität macht das System intelligent und anpassungsfähig, ideal für vielfältige Anwendungen.
Benutzerfreundliche Überwachung und Wartung
Die fortschrittliche Überwachungsplattform ermöglicht eine sofortige Fernabschaltung im Notfall und unterstützt die Fernkonfiguration und Firmware-Updates. Dies erleichtert die Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen erheblich. Der SUN 5/6/8/10/12K-SG unterstützt eine maximale Lade- und Entladekapazität von 240A und kann mit mehreren Batterien parallel verbunden werden, was eine flexible und skalierbare Energiespeicherung gewährleistet.
Technische Daten
Modell
SUN-5K-SG04LP3-EU
SUN-6K-SG04LP3-EU
SUN-8K-SG04LP3-EU
SUN-10K-SG04LP3-EU
SUN-12K-SG04LP3-EU
Akku-Typ
Bleisäure oder Li-lon
Batteriespannungsbereich (V)
40-60
Max. Ladestrom (A)
120
150
190
210
240
Max. Entladestrom (A)
120
150
190
210
240
Ladestrategie für Li-Ionen-Akkus
Selbstanpassung an BMS
Anzahl der Batterieeingänge
1
Max. DC-Eingangsleistung (W)
6500
7800
10400
13000
15600
Max. DC-Eingangsspannung (V)
800
Startspannung (V)
160
MPPT-Spannungsbereich (V)
200-650
Nenn-DC-Eingangsspannung (V)
550
Max. Betriebs-PV-Eingangsstrom (A)
13+13
26+13
Max. Eingangskurzschlussstrom (A)
17+17
34+17
Anzahl der MPP-Tracker/Anzahl der Strings MPP-Tracker
2/1+1
2/2+1
Nenn-AC-Eingangs-/Ausgangswirkleistung (W)
5000
6000
8000
10000
12000
Max. AC-Eingangs-/Ausgangs-Scheinleistung (VA)
5500
6600
8800
11000
13200
Spitzenleistung (ohne Netz)
2-fache Nennleistung, 10s
AC-Eingangs-/Ausgangsstrom (A)
7,6/7,2
9,1/8,7
12.1/11.6
15.2/14.5
18.2/17.4
Max. AC-Eingangs-/Ausgangsstrom (A)
8,4/8
10/9.6
13.4/12.8
16.7/15.9
20/19.1
Max. kontinuierlicher AC-Durchgang (Netz zum Laden) (A)
45
Nenneingangs-/Ausgangsspannung/Bereich (V)
220/230 0,85 Un-1,1 Un
Form des Netzanschlusses
3L+N+PE
Nenneingangs-/Ausgangsnetzfrequenz/-bereich
50/45-55, 60/55-65
Einstellbereich des Leistungsfaktors
0,8 führend bis 0,8 nachlaufend
Gesamte harmonische Stromverzerrung (THDi)
<3 % (der Nennleistung)
DC-strom stromeinspeisung
<0,5 % ln
Maximale Effizienz
97,6 %
Euro-Effizienz
96.5 %
MPPT-Effizienz
> 99 %
Kommunikationsinterface
RS485/RS232/CAN
Monitormodus
GPRS/WIFI/Bluetooth/4G/LAN (optional)
Betriebstemperaturbereich
-40 to +60℃, >45℃ Leistungsminderung
Zulässige Luftfeuchtigkeit
0-100 %
Zulässige Höhe
2000m
Lärm
≤ 55 dB(A)
Schutzart (IP)
IP 65
Wechselrichtertopologie
Nicht isoliert
Überspannungskategorie
OVC II(DC),OVC III(AC)
Abmessung (BxHxT mm)
422×658×254 (ohne Anschlüsse und Halterungen)
Gewicht (kg)
38
Garantie
5 Jahre/10 Jahre Die Garantiezeit hängt vom endgültigen Installationsort des Wechselrichters ab. Weitere Informationen finden Sie in der Garantierichtlinie
Kühlmodus
Intelligente Luftkühlung
Netzregulierung
IEC 61727, IEC 62116, CEI 0-21, EN 50549, NRS 097, RD 140, UNE 217002, OVE-Richtlinie R25, G99, VDE-AR-N 4105
Abholung vor Ort (Kostenlos):Es besteht die Möglichkeit der Selbstabholung. Du kannst diese ganz einfach im Bestellvorgang auswählen. Abholadresse: Leihmannsdorf 21, 4493 Losensteinleiten
Öffnungszeiten Lager: Freitag 8-14:00
Paketversand: Für Zubehörartikel✓ Lieferzeit ca. 3 - 5Werktage
Versand per Spedition: Für Komplettanlagen, Solarmodule, etc ✓ Lieferzeit ca. 7-12 Werktage
Österreich€ 159,90
Deutschland€ 209,90
Du erhältst etwa 1-2 Tage vor Anlieferung einen Termin von unserer Spedition
Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei per Telefon.
Sie suchen etwas anderes?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr individuelles System gestalten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Sortiment. Unsere Experten beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende März bzw. Ende Dezember 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer).
“0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“, denn bereits auf der Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % auf 0 % gesenkt. Es ist keine Förderantragstellung oder sonstige Einreichung notwendig. Der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.
Bitte beachten Sie die genauen Vorgaben!
Hinweis: Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt; Nullsteuersatz meint 0 % Umsatzsteuer
HINWEIS: Der Nullsteuersatz gilt auch separat für die Lieferung ODER die Installation. Wenn nach dem 6. März 2025 bspw. nur die Lieferung von PV-Modulen beauftragt wird und diese bis 31. März 2025 abgeschlossen werden kann, kommt dafür der Nullsteuersatz zur Anwendung.
Grundvoraussetzungen
Folgende Grundvoraussetzungen müssen alle erfüllt werden, um den Nullsteuersatz in Anspruch zu nehmen:
Bei der Gesamtanschaffung müssenPV-Module gekauft bzw. installiertwerden.
DieLieferungund/oder dieInstallationder PV-Anlage muss an den*die zukünftige*nBetreiber*inder PV-Anlage erfolgen.
Die PV-Anlage wirdauf oder in der Nähe von bestimmten Gebäudenbetrieben.
Die Leistung der PV-Anlage darfhöchstens 35 Kilowattpeak (kWp)betragen. Dies gilt auch bei der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, die nach Erweiterung in Summe nicht größer als 35 kWp sein darf.
Es darf für dieselbe PV-AnlagekeineEAG-Förderung zugesagtworden sein. Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, die über das EAG eine Förderung erhalten hat, kann unter den Nullsteuersatz fallen, wennfür die Erweiterung keine EAG-Förderungbeantragtwird/wurde.
HINWEIS:
Es müssen alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, um den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen zu können! Andernfalls ist die PV-Anlage mit 20 % Umsatzsteuer (Normalsteuersatz) zu verrechnen.
Allgemeine Informationen
Was gilt seit 7. März 2025?
Gemäß Beschluss im Nationalrat gilt ab 7. März Folgendes:
Wurdebis 6. Märzein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen,gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende des Jahres (31.12.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird (= Abnahme durch den*die Anlagenbetreiber*in).
Wurde ab 7. Märzein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen,
gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
gilt der Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die AnlageNICHTbis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
Ab 1. Aprilgiltfür sämtliche Verträge, die über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen werden,der Regelsteuersatz (20% USt.).
*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes sind einzuhalten.
Welche Personen/Personengruppen können den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen?
Den Nullsteuersatz könnennatürliche Personen, Personengesellschaften, juristische PersonensowieBetreiber*innen von gemeinschaftlichen ErzeugungsanlagenundContractinganlagen(wenn die Abzahlung bis Ende März bzw. Ende Dezember 2025 gegeben ist) in Anspruch nehmen. Hinweis: Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen und nicht auf Leistungen (reines Leasing) angewendet werden und es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an.
Wer gilt als Betreiber*in einer PV-Anlage?
WerPV-Strom ins Netz einspeist(Überschuss- oder Volleinspeisung) bzw. diePV-Anlagezur Produktion von Strom nutzt(Inselbetrieb), gilt alsBetreiber*ineiner PV-Anlage. Dies gilt auch für Personen, die eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer sind jedenfalls auf den*die (zukünftige*n) Betreiber*in der PV-Anlage auszustellen.
Für welche Gebäude gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen?
Für eine PV-Anlage, auf oder in der Nähe von folgenden begünstigten Gebäuden, gilt der Nullsteuersatz:
Gebäude, dieWohnzweckendienen (z. B. Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen), wobei eine ausschließliche Nutzung für Wohnzwecke nicht erforderlich ist.
Gebäude, die vonKörperschaften öffentlichen Rechts(z. B. Gemeinden) genutzt werden.
Gebäude, die vonKörperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, diegemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckendienen, genutzt werden.
Wann befindet sich eine PV-Anlage in der Nähe eines begünstigten Gebäudes?
Eine PV-Anlage gilt dann als „in der Nähe“ eines begünstigten Gebäudes, wenn sie sich auf einembestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstücksbefindet (z. B. Garage, Gartenschuppen oder Zaun).
0 %-Steuersatz (Nullsteuersatz)
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
Nicht „in der Nähe“eines Gebäudes befindet sich eine PV-Anlage, wenn das Grundstück, auf der die PV-Anlage betrieben wird, durch eineöffentliche Straße vom Gebäudegrundstück getrenntwird.
Befinden sich auf einem Grundstück zwei begünstigte Gebäude, so kann ein*e Betreiber*in für beide Gebäude eine vom Nullsteuersatz begünstigte PV-Anlage errichten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Pro PV-Anlage ist jedoch ein eigener Wechselrichter sowie ein eigener Zählpunkt erforderlich.
Gilt der Nullsteuersatz pro Betreiber*in und Grundstück nur einmal?
Der Nullsteuersatz giltpro PV-Anlage, die mit einem eigenen Wechselrichter und eigenem Zählpunktausgestattet ist.
Ist der Nullsteuersatz mit Bundes- bzw. Landesförderungen kombinierbar?
Der Nullsteuersatz kann nicht mit Bundesförderungen(insbesondere EAG-Investitionszuschuss)kombiniertwerden. Eine Kombination mit Landesförderungen ist hingegen möglich und mit den einzelnen Landesförderstellen abzuklären.
Überblick über derzeit verfügbare Bundes- sowie Landesförderungen im Bereich PV und Stromspeicherung:
Folgende zwei Begriffe sind essenziell, um den Nullsteuersatz korrekt anwenden zu können:
Wesentliche Bestandteile einer PV-Anlage:
PV-Module, Wechselrichter, Montagesystem (z. B. Dachhalterungen), Verkabelung (DC/AC-Leitungen), Kommunikationssystem (Energiemanagementsystem), Einspeisesteckdose. Die Installation einer PV-Anlage umfasst auch bestimmte DC- und AC-seitige Arbeiten und Elektroinstallationen, die für den sicheren Betrieb der PV-Anlage jedenfalls erforderlich sind (s. Merkblatt der Bundesinnung für Elektrotechnik unter “Weiterführende Informationen”).
Einheitlichkeit der Leistung:
Da sich die Gewährung des Nullsteuersatzes auf PV-Module (Hauptleistung) bezieht, unterliegen nur jene PV-Komponenten (Nebenleistungen) zusätzlich dem Nullsteuersatz, die gleichzeitig mit den PV-Modulen geliefert bzw. installiert wird. Sämtliche Leistungen müssen als eine gemeinsame Leistung in Rechnung gestellt werden.
Beispiele für die Anwendung
Folgende Leistungen unterliegen bzw. unterliegen nicht dem Nullsteuersatz:
0 %-Steuersatz (Nullsteuersatz)
Leistungen/PV-Komponenten, die für densicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlagenotwendigsind (photovoltaikanlagenspezifische Elektroinstallation bzw. wesentliche Bestandteile einer PV-Anlage), sofern diesezusammen mit den PV-Modulen verrechnetwerden(=Einheitlichkeit der Leistung).In Kombination mit der PV-Anlage kann auch ein Stromspeicher steuerfrei errichtet werden.
Folgendes fällt unter den Nullsteuersatz:
diebloße Lieferungeiner PV-Anlage
diebloße Installationeiner PV-Anlage
Lieferung inkl. Installationeiner PV-Anlage
BEISPIEL:
Wird die PV-Anlage bei UnternehmenAgekauft und geliefertund von UnternehmenB installiert,unterliegensowohl Lieferung als auch Installationder PV-Anlageseparat (zwei getrennte Rechnungen)demNullsteuersatz.
BEISPIEL:
Wird die PV-Anlage von UnternehmenA geliefert und installiert, unterliegenLieferung und Installationder PV-AnlagegemeinsamdemNullsteuersatz.
BEISPIEL:
Werden PV-Module und Wechselrichtergemeinsamvon UnternehmenA geliefertundin Rechnung gestellt, gilt fürbeideProduktederNullsteuersatz.
Planungsarbeiten und Gutachtenunterliegen dann dem Nullsteuersatz, wenn sie vomLiefer- oder Installationsunternehmenausgeführt und gemeinsam mit der Lieferung bzw. Installation einer PV-Anlage in Rechnung gestellt werden.
PV-Module, dieausschließlich zur Erzeugung von elektrischem Stromdienen
PV-Anlagenam Gebäude(Aufdachanlage, dach- sowie gebäudeintegrierte PV-Anlage) oderauf einem Bauwerk(bspw. Zaun oder Garage)
Balkonkraftwerke
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
(Vor-)Leistungen,die auchandere Zweckeerfüllen, als den sicheren Betrieb der PV-Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie (Strom) zu gewährleisten.
Leistungen, dienicht im direkten Zusammenhangmit derLieferung bzw. Installationvon PV-Modulen stehen, da sokeine einheitliche Leistungvorliegt.
BEISPIEL:
Tausch eines defekten Wechselrichters, weil die Lieferung bzw. Installation des Wechselrichtersohne PV-Moduleerfolgt.
BEISPIEL:
WerdenPV-Modulevon UnternehmenA(bspw. Onlinehandel)geliefertund in Rechnung gestellt, gilt derNullsteuersatz.
Wird einWechselrichtervon UnternehmenB(bspw. Onlinehandel) ohne PV-Modulegeliefertund in Rechnung gestellt, gilt dafür derNormalsteuersatz.
–>Hier liegtkeine einheitliche Leistungvor.
BEISPIEL:
UnternehmenAplant nurdie Installationder PV-Anlage (Normalsteuersatz). In weiterer Folgeliefert und installiertUnternehmenBdie von Unternehmen A geplante PV-Anlage (Nullsteuersatz).
–>Hier liegtkeine einheitliche Leistungvor, weil getrennt voneinander verrechnet wird.
Folgendes fällt unter den Normalsteuersatz:
Bauwerke, die erst im Zuge der Errichtung einer PV-Anlageneu gebautwerden
PV-Anlagenauf derFreifläche(z. B. Garten, Grünflächen, betonierte Hauseinfahrt)
Hybridkollektoren, die zur Erzeugung von Strom und Warmwasser dienen
Solarkollektorenzur Wärmeproduktion
Besonderheit Stromspeicher
Folgende Punkte sind beim Erwerb einer PV-Anlage inkl. Stromspeicher zusätzlich zu beachten, um den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen zu können:
Ob für einen Stromspeicher der Nullsteuersatz gilt, hängt vom Größenverhältnis zwischen neuer PV-Anlage und Stromspeicher ab. Auch hier müssen die Grundvoraussetzungen für die Gewährung des Nullsteuersatzes erfüllt sein.
Damit der Nullsteuersatz gilt, darf das Größenverhältnis PV-Anlage zu Stromspeicher nicht größer sein als
Wirdmit den PV-Modulen(Neuerrichtung oder Erweiterung) einStromspeicher erworben, unterliegenbeideLeistungendemNullsteuersatz, wenn die Nettospeicherkapazität (= nutzbare Speicherkapazität) des Stromspeichersnicht mehr als doppelt so großist, wie dieLeistungder neu erworbenenPV-Module.
BEISPIEL:
Erwerb von PV-Modulen mit8 kWpinkl.Stromspeichervonbis zu 16 kWh.
–> Das max.Verhältnisvon 1:2 (8 kWp : 16 kWh)wird eingehalten.
Im Falle derErweiterungeiner PV-Anlage ist dasVerhältnisimmer auf dieLeistung der neu erworbenen PV-Modulezu beziehen, unabhängig von der Leistung der bereits bestehenden PV-Anlage. In Summe darf die Leistung der gesamten PV-Anlage nach Erweiterung jedoch 35 kWp nicht übersteigen.
BEISPIEL:
Betreiber*inBbetreibt seit 2020 eine PV-Anlage mit 19 kWp. Am 1. Februar 2024 werden zusätzlich PV-Module mit einer Leistung von10 kWpund einStromspeichermit einer Kapazität von20 kWherworben.
–> Das max.Verhältnisvon 1:2 (10 kWp : 20 kWh)wird eingehalten.
Wirdmit den PV-Modulen(Neuerrichtung oder Erweiterung) einStromspeichererworben und dasVerhältnis 1:2(PV-Modulleistung in kWp : Nettospeicherkapazität in kWh) wirdüberschritten, unterliegt derStromspeicherdemNormalsteuersatz. SofernPV-Module und Stromspeicher als einheitliche Leistung auf einer Rechnungabgerechnet werden, fallenauch die PV-Moduleunter denNormalsteuersatz.
Um den Nullsteuersatz für die PV-Module in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei getrennte Rechnungen ausgestellt werden, damit klar ist, dass es sich um zwei getrennte Lieferungen handelt.
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
BEISPIEL:
Erwerb von PV-Modulen mit8 kWpinkl.Stromspeichermit19 kWh.
Die drängendsten Fragen zum Thema und zum Übergang in das neue System werden auf derWebseite des Finanzministeriums sowie Klimaschutzministeriumsbeantwortet:
Eine Vorlage zur Bestätigung, dass der*die Endkund*in die Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes erfüllt, finden Sie auf der Webseite der WKO:Bestätigung durch Auftraggeber*innen
Sie haben noch Fragen?
Bitte kontaktieren Sie für eine verbindliche Auskunft zu konkreten abgaberechtlichen Sachverhalten stets Ihrzuständiges Finanzamtoder eine*n sachkundige*n Steuerberater*in.
Wichtige Hinweise: Ein Antrag auf Investitionszuschüsse schließt in der Regel den Nullsteuersatz aus, es sei denn, es handelt sich um eine Erweiterung einer vor 2024 betriebenen Anlage mit einer Engpassleistung von höchstens 35 kW. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die erforderlichen Dokumente vorliegen haben, um von diesen Vorteilen zu profitieren.
Für detaillierte Informationen zu den Bedingungen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums: www.bmf.at
Wie kann ich meine Bestellung im Shop steuerfrei gestalten? Wählen Sie einfach am Ende des Bestellvorgangs die Zahlungsart "PV-Produkte für MwSt.-freie Verrechnung" aus.
Unsere Mitarbeiter:innen senden Ihnen das vom Ministerium geforderte Bestätigungsformular zu.
Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular zurückgesendet haben, beginnen der Zahlungs- und Logistikprozess, und Sie erhalten eine Rechnung mit dem "Nullsteuersatz" - einfacher geht es nicht!
Kontaktieren Sie uns vorab, um Unklarheiten zu klären.
Sollten Sie Interesse an eine ganzheitlichen Lösung haben kontaktieren Sie uns bitte unter office@fairdeal.at oder unter dem Anfrageformular. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Nettopreisangebot!
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine mehrwertsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit bei der Einhaltung dieser Bestimmungen.