Sichern Sie Ihre Energieversorgung mit unserem Notstromfähigen Backup Kit, bestehend aus einem Deye Hybrid-Wechselrichter und Lithium-Ionen Akkus. Ideal für Notstromversorgung oder als Erweiterung Ihrer bestehenden PV-Anlage. Dank zusätzlichem Notstromeingang können Sie bei Bedarf einen Generator anschließen und Ihre Batterien schnell aufladen. Das System bietet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung in weniger als 5 Millisekunden und ist flexibel einsetzbar – sowohl als Insellösung als auch zur Integration von Solarmodulen. Perfekt für mehr Unabhängigkeit und Sicherheit. Jetzt entdecken!
Beschreibung
Backup-Systeme für zuverlässige Energieversorgung – Ihr Notstromkit
Die Backup-Systeme von Fairdeal sind die ideale Lösung zur Notstromversorgung oder zur Erweiterung eines bestehenden Solarsystems. Diese Systeme enthalten leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus und einen passenden Multifunktions Hybrid-Wechselrichter. Damit können Sie Ihre Energieversorgung auch dann sicherstellen, wenn es zu einem Stromausfall kommt.
Zusätzliche Funktionen
Unser Backup Kit kann auch als Insellösung genutzt werden. Dank eines zusätzlichen Notstromeingangs haben Sie die Möglichkeit, einen Notstromgenerator anzuschließen, um die Batterien schnell wieder aufzuladen. Dies ist besonders nützlich bei einem Blackout oder wenn die Sonneneinstrahlung im Insellbetrieb nicht ausreicht. Das Komplettsystem bietet Ihnen die Flexibilität, sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten.
Durch die Notstromfunktion bleibt der Hybrid-Wechselrichter auch bei einem Netzfehler aktiv und übernimmt die Versorgung der angeschlossenen Geräte. Die Umschaltung erfolgt in weniger als 5 Millisekunden, sodass ein unterbrechungsfreier Betrieb von Computern und anderen elektronischen Geräten gewährleistet werden kann.
PV-Module anschließen – Ihre eigene PV-Anlage oder Erweiterung
Ein weiteres Highlight unseres Systems ist, dass Sie zusätzlich PV/Solar-Module anschließen können, um eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben oder Ihre bestehende PV-Anlage zu erweitern. Der Deye Hybrid-Wechselrichter bietet die Möglichkeit, Solarmodule optimal zu integrieren, sodass Sie überschüssige Energie speichern und Ihren Eigenbedarf abdecken können. Dies macht das System nicht nur zu einer Notstromversorgung, sondern auch zu einer nachhaltigen und erweiterten Energiequelle. Weitere Informationen zum Deye Hybrid-Wechselrichter finden Sie hier.
Fazit: Flexibilität und Sicherheit
Bereiten Sie sich auf Eventualitäten vor und sichern Sie Ihre Energieversorgung mit unserem notstromfähigen Backup Kit, bestehend aus dem Deye Hybrid-Wechselrichter und einem Speicher. Dieses Kit ist perfekt für alle, die sowohl eine zuverlässige Energiequelle als auch eine Notstromversorgung benötigen oder ihre bestehende PV-Anlage mit einem Speicher erweitern möchten.
Gestalten Sie Ihr individuelles Notstromfähiges Backup Kit
Mit unserem Notstromfähigen Backup Kit können Sie Ihre Energieversorgung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Stellen Sie ein maßgeschneidertes System zusammen, das genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist. So funktioniert es:
Hybridwechselrichter: Wählen Sie einen leistungsstarken Hybrid-Wechselrichter, der als zentrale Schnittstelle für Ihre Solaranlage dient. Unser Deye SUN 6/8/10/12K-SG 04LP3-EU Hybrid-Wechselrichter bietet hohe Effizienz und vielseitige Funktionen für die Notstromversorgung und Integration in bestehende Systeme. Weitere Infos finden Sie hier.
Niedervoltspeicher: Entscheiden Sie sich für den passenden Niedervoltspeicher, der es Ihnen ermöglicht, überschüssige Energie effizient zu speichern. Unsere Auswahl an Niedervoltspeichern bietet verschiedene Modelle und Kapazitäten, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Weitere Informationen zu den verfügbaren Speichern finden Sie hier.
Solarmodule: Ergänzen Sie Ihr System mit hochwertigen Solarmodulen. Unsere PV-Module garantieren eine optimale Stromerzeugung. Wählen Sie die Module, die Ihrem Energiebedarf und Installationsanforderungen entsprechen. Weitere Details zu den Solarmodulen finden Sie hier.
Befestigungen und Montagesysteme: Für eine stabile und langfristige Installation Ihrer Solarmodule bieten wir verschiedene Montagesysteme an. Schauen Sie sich unsere Auswahl an Befestigungen und Montagesystemen hier an.
Sonstiges Zubehör: In unserer Zubehörkategorie finden Sie alles, was Sie für eine optimale Installation benötigen – von Verkabelungen bis hin zu Monitoring-Systemen. Entdecken Sie unser Zubehör hier.
Individuelle Beratung und passende Systeme
Wenn Sie Hilfe benötigen oder auf der Suche nach einem maßgeschneiderten System sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine individuelle Beratung und helfen Ihnen dabei, das für Sie ideale System zusammenzustellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fazit: Verlassen Sie sich auf zuverlässige Energieversorgung
Ganz gleich, ob Sie ein individuelles Backup Kit zusammenstellen oder eine umfassende Lösung suchen – bei uns finden Sie alle notwendigen Komponenten, um Ihre Energieversorgung zuverlässig und sicher zu gestalten. Bereiten Sie sich auf jegliche Herausforderungen vor und investieren Sie in Ihre Energieunabhängigkeit.
Versand & Abholung
Abholung vor Ort (Kostenlos):Es besteht die Möglichkeit der Selbstabholung. Du kannst diese ganz einfach im Bestellvorgang auswählen. Abholadresse: Leihmannsdorf 21, 4493 Losensteinleiten
Öffnungszeiten Lager: Freitag 8-14:00
Paketversand: Für Zubehörartikel✓ Lieferzeit ca. 3 - 5Werktage
Versand per Spedition: Für Komplettanlagen, Solarmodule, etc ✓ Lieferzeit ca. 7-12 Werktage
Österreich€ 159,90
Deutschland€ 209,90
Du erhältst etwa 1-2 Tage vor Anlieferung einen Termin von unserer Spedition
Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei per Telefon.
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihr individuelles System gestalten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Sortiment. Unsere Experten beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende März bzw. Ende Dezember 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer).
“0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“, denn bereits auf der Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % auf 0 % gesenkt. Es ist keine Förderantragstellung oder sonstige Einreichung notwendig. Der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.
Bitte beachten Sie die genauen Vorgaben!
Hinweis: Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt; Nullsteuersatz meint 0 % Umsatzsteuer
HINWEIS: Der Nullsteuersatz gilt auch separat für die Lieferung ODER die Installation. Wenn nach dem 6. März 2025 bspw. nur die Lieferung von PV-Modulen beauftragt wird und diese bis 31. März 2025 abgeschlossen werden kann, kommt dafür der Nullsteuersatz zur Anwendung.
Grundvoraussetzungen
Folgende Grundvoraussetzungen müssen alle erfüllt werden, um den Nullsteuersatz in Anspruch zu nehmen:
Bei der Gesamtanschaffung müssenPV-Module gekauft bzw. installiertwerden.
DieLieferungund/oder dieInstallationder PV-Anlage muss an den*die zukünftige*nBetreiber*inder PV-Anlage erfolgen.
Die PV-Anlage wirdauf oder in der Nähe von bestimmten Gebäudenbetrieben.
Die Leistung der PV-Anlage darfhöchstens 35 Kilowattpeak (kWp)betragen. Dies gilt auch bei der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, die nach Erweiterung in Summe nicht größer als 35 kWp sein darf.
Es darf für dieselbe PV-AnlagekeineEAG-Förderung zugesagtworden sein. Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, die über das EAG eine Förderung erhalten hat, kann unter den Nullsteuersatz fallen, wennfür die Erweiterung keine EAG-Förderungbeantragtwird/wurde.
HINWEIS:
Es müssen alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, um den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen zu können! Andernfalls ist die PV-Anlage mit 20 % Umsatzsteuer (Normalsteuersatz) zu verrechnen.
Allgemeine Informationen
Was gilt seit 7. März 2025?
Gemäß Beschluss im Nationalrat gilt ab 7. März Folgendes:
Wurdebis 6. Märzein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen,gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende des Jahres (31.12.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird (= Abnahme durch den*die Anlagenbetreiber*in).
Wurde ab 7. Märzein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen,
gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
gilt der Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die AnlageNICHTbis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
Ab 1. Aprilgiltfür sämtliche Verträge, die über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen werden,der Regelsteuersatz (20% USt.).
*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes sind einzuhalten.
Welche Personen/Personengruppen können den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen?
Den Nullsteuersatz könnennatürliche Personen, Personengesellschaften, juristische PersonensowieBetreiber*innen von gemeinschaftlichen ErzeugungsanlagenundContractinganlagen(wenn die Abzahlung bis Ende März bzw. Ende Dezember 2025 gegeben ist) in Anspruch nehmen. Hinweis: Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen und nicht auf Leistungen (reines Leasing) angewendet werden und es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an.
Wer gilt als Betreiber*in einer PV-Anlage?
WerPV-Strom ins Netz einspeist(Überschuss- oder Volleinspeisung) bzw. diePV-Anlagezur Produktion von Strom nutzt(Inselbetrieb), gilt alsBetreiber*ineiner PV-Anlage. Dies gilt auch für Personen, die eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer sind jedenfalls auf den*die (zukünftige*n) Betreiber*in der PV-Anlage auszustellen.
Für welche Gebäude gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen?
Für eine PV-Anlage, auf oder in der Nähe von folgenden begünstigten Gebäuden, gilt der Nullsteuersatz:
Gebäude, dieWohnzweckendienen (z. B. Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen), wobei eine ausschließliche Nutzung für Wohnzwecke nicht erforderlich ist.
Gebäude, die vonKörperschaften öffentlichen Rechts(z. B. Gemeinden) genutzt werden.
Gebäude, die vonKörperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, diegemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckendienen, genutzt werden.
Wann befindet sich eine PV-Anlage in der Nähe eines begünstigten Gebäudes?
Eine PV-Anlage gilt dann als „in der Nähe“ eines begünstigten Gebäudes, wenn sie sich auf einembestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstücksbefindet (z. B. Garage, Gartenschuppen oder Zaun).
0 %-Steuersatz (Nullsteuersatz)
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
Nicht „in der Nähe“eines Gebäudes befindet sich eine PV-Anlage, wenn das Grundstück, auf der die PV-Anlage betrieben wird, durch eineöffentliche Straße vom Gebäudegrundstück getrenntwird.
Befinden sich auf einem Grundstück zwei begünstigte Gebäude, so kann ein*e Betreiber*in für beide Gebäude eine vom Nullsteuersatz begünstigte PV-Anlage errichten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Pro PV-Anlage ist jedoch ein eigener Wechselrichter sowie ein eigener Zählpunkt erforderlich.
Gilt der Nullsteuersatz pro Betreiber*in und Grundstück nur einmal?
Der Nullsteuersatz giltpro PV-Anlage, die mit einem eigenen Wechselrichter und eigenem Zählpunktausgestattet ist.
Ist der Nullsteuersatz mit Bundes- bzw. Landesförderungen kombinierbar?
Der Nullsteuersatz kann nicht mit Bundesförderungen(insbesondere EAG-Investitionszuschuss)kombiniertwerden. Eine Kombination mit Landesförderungen ist hingegen möglich und mit den einzelnen Landesförderstellen abzuklären.
Überblick über derzeit verfügbare Bundes- sowie Landesförderungen im Bereich PV und Stromspeicherung:
Folgende zwei Begriffe sind essenziell, um den Nullsteuersatz korrekt anwenden zu können:
Wesentliche Bestandteile einer PV-Anlage:
PV-Module, Wechselrichter, Montagesystem (z. B. Dachhalterungen), Verkabelung (DC/AC-Leitungen), Kommunikationssystem (Energiemanagementsystem), Einspeisesteckdose. Die Installation einer PV-Anlage umfasst auch bestimmte DC- und AC-seitige Arbeiten und Elektroinstallationen, die für den sicheren Betrieb der PV-Anlage jedenfalls erforderlich sind (s. Merkblatt der Bundesinnung für Elektrotechnik unter “Weiterführende Informationen”).
Einheitlichkeit der Leistung:
Da sich die Gewährung des Nullsteuersatzes auf PV-Module (Hauptleistung) bezieht, unterliegen nur jene PV-Komponenten (Nebenleistungen) zusätzlich dem Nullsteuersatz, die gleichzeitig mit den PV-Modulen geliefert bzw. installiert wird. Sämtliche Leistungen müssen als eine gemeinsame Leistung in Rechnung gestellt werden.
Beispiele für die Anwendung
Folgende Leistungen unterliegen bzw. unterliegen nicht dem Nullsteuersatz:
0 %-Steuersatz (Nullsteuersatz)
Leistungen/PV-Komponenten, die für densicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlagenotwendigsind (photovoltaikanlagenspezifische Elektroinstallation bzw. wesentliche Bestandteile einer PV-Anlage), sofern diesezusammen mit den PV-Modulen verrechnetwerden(=Einheitlichkeit der Leistung).In Kombination mit der PV-Anlage kann auch ein Stromspeicher steuerfrei errichtet werden.
Folgendes fällt unter den Nullsteuersatz:
diebloße Lieferungeiner PV-Anlage
diebloße Installationeiner PV-Anlage
Lieferung inkl. Installationeiner PV-Anlage
BEISPIEL:
Wird die PV-Anlage bei UnternehmenAgekauft und geliefertund von UnternehmenB installiert,unterliegensowohl Lieferung als auch Installationder PV-Anlageseparat (zwei getrennte Rechnungen)demNullsteuersatz.
BEISPIEL:
Wird die PV-Anlage von UnternehmenA geliefert und installiert, unterliegenLieferung und Installationder PV-AnlagegemeinsamdemNullsteuersatz.
BEISPIEL:
Werden PV-Module und Wechselrichtergemeinsamvon UnternehmenA geliefertundin Rechnung gestellt, gilt fürbeideProduktederNullsteuersatz.
Planungsarbeiten und Gutachtenunterliegen dann dem Nullsteuersatz, wenn sie vomLiefer- oder Installationsunternehmenausgeführt und gemeinsam mit der Lieferung bzw. Installation einer PV-Anlage in Rechnung gestellt werden.
PV-Module, dieausschließlich zur Erzeugung von elektrischem Stromdienen
PV-Anlagenam Gebäude(Aufdachanlage, dach- sowie gebäudeintegrierte PV-Anlage) oderauf einem Bauwerk(bspw. Zaun oder Garage)
Balkonkraftwerke
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
(Vor-)Leistungen,die auchandere Zweckeerfüllen, als den sicheren Betrieb der PV-Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie (Strom) zu gewährleisten.
Leistungen, dienicht im direkten Zusammenhangmit derLieferung bzw. Installationvon PV-Modulen stehen, da sokeine einheitliche Leistungvorliegt.
BEISPIEL:
Tausch eines defekten Wechselrichters, weil die Lieferung bzw. Installation des Wechselrichtersohne PV-Moduleerfolgt.
BEISPIEL:
WerdenPV-Modulevon UnternehmenA(bspw. Onlinehandel)geliefertund in Rechnung gestellt, gilt derNullsteuersatz.
Wird einWechselrichtervon UnternehmenB(bspw. Onlinehandel) ohne PV-Modulegeliefertund in Rechnung gestellt, gilt dafür derNormalsteuersatz.
–>Hier liegtkeine einheitliche Leistungvor.
BEISPIEL:
UnternehmenAplant nurdie Installationder PV-Anlage (Normalsteuersatz). In weiterer Folgeliefert und installiertUnternehmenBdie von Unternehmen A geplante PV-Anlage (Nullsteuersatz).
–>Hier liegtkeine einheitliche Leistungvor, weil getrennt voneinander verrechnet wird.
Folgendes fällt unter den Normalsteuersatz:
Bauwerke, die erst im Zuge der Errichtung einer PV-Anlageneu gebautwerden
PV-Anlagenauf derFreifläche(z. B. Garten, Grünflächen, betonierte Hauseinfahrt)
Hybridkollektoren, die zur Erzeugung von Strom und Warmwasser dienen
Solarkollektorenzur Wärmeproduktion
Besonderheit Stromspeicher
Folgende Punkte sind beim Erwerb einer PV-Anlage inkl. Stromspeicher zusätzlich zu beachten, um den Nullsteuersatz in Anspruch nehmen zu können:
Ob für einen Stromspeicher der Nullsteuersatz gilt, hängt vom Größenverhältnis zwischen neuer PV-Anlage und Stromspeicher ab. Auch hier müssen die Grundvoraussetzungen für die Gewährung des Nullsteuersatzes erfüllt sein.
Damit der Nullsteuersatz gilt, darf das Größenverhältnis PV-Anlage zu Stromspeicher nicht größer sein als
Wirdmit den PV-Modulen(Neuerrichtung oder Erweiterung) einStromspeicher erworben, unterliegenbeideLeistungendemNullsteuersatz, wenn die Nettospeicherkapazität (= nutzbare Speicherkapazität) des Stromspeichersnicht mehr als doppelt so großist, wie dieLeistungder neu erworbenenPV-Module.
BEISPIEL:
Erwerb von PV-Modulen mit8 kWpinkl.Stromspeichervonbis zu 16 kWh.
–> Das max.Verhältnisvon 1:2 (8 kWp : 16 kWh)wird eingehalten.
Im Falle derErweiterungeiner PV-Anlage ist dasVerhältnisimmer auf dieLeistung der neu erworbenen PV-Modulezu beziehen, unabhängig von der Leistung der bereits bestehenden PV-Anlage. In Summe darf die Leistung der gesamten PV-Anlage nach Erweiterung jedoch 35 kWp nicht übersteigen.
BEISPIEL:
Betreiber*inBbetreibt seit 2020 eine PV-Anlage mit 19 kWp. Am 1. Februar 2024 werden zusätzlich PV-Module mit einer Leistung von10 kWpund einStromspeichermit einer Kapazität von20 kWherworben.
–> Das max.Verhältnisvon 1:2 (10 kWp : 20 kWh)wird eingehalten.
Wirdmit den PV-Modulen(Neuerrichtung oder Erweiterung) einStromspeichererworben und dasVerhältnis 1:2(PV-Modulleistung in kWp : Nettospeicherkapazität in kWh) wirdüberschritten, unterliegt derStromspeicherdemNormalsteuersatz. SofernPV-Module und Stromspeicher als einheitliche Leistung auf einer Rechnungabgerechnet werden, fallenauch die PV-Moduleunter denNormalsteuersatz.
Um den Nullsteuersatz für die PV-Module in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei getrennte Rechnungen ausgestellt werden, damit klar ist, dass es sich um zwei getrennte Lieferungen handelt.
20 %-Steuersatz (Normalsteuersatz)
BEISPIEL:
Erwerb von PV-Modulen mit8 kWpinkl.Stromspeichermit19 kWh.
Die drängendsten Fragen zum Thema und zum Übergang in das neue System werden auf derWebseite des Finanzministeriums sowie Klimaschutzministeriumsbeantwortet:
Eine Vorlage zur Bestätigung, dass der*die Endkund*in die Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes erfüllt, finden Sie auf der Webseite der WKO:Bestätigung durch Auftraggeber*innen
Sie haben noch Fragen?
Bitte kontaktieren Sie für eine verbindliche Auskunft zu konkreten abgaberechtlichen Sachverhalten stets Ihrzuständiges Finanzamtoder eine*n sachkundige*n Steuerberater*in.
Wichtige Hinweise: Ein Antrag auf Investitionszuschüsse schließt in der Regel den Nullsteuersatz aus, es sei denn, es handelt sich um eine Erweiterung einer vor 2024 betriebenen Anlage mit einer Engpassleistung von höchstens 35 kW. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die erforderlichen Dokumente vorliegen haben, um von diesen Vorteilen zu profitieren.
Für detaillierte Informationen zu den Bedingungen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums: www.bmf.at
Wie kann ich meine Bestellung im Shop steuerfrei gestalten? Wählen Sie einfach am Ende des Bestellvorgangs die Zahlungsart "PV-Produkte für MwSt.-freie Verrechnung" aus.
Unsere Mitarbeiter:innen senden Ihnen das vom Ministerium geforderte Bestätigungsformular zu.
Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular zurückgesendet haben, beginnen der Zahlungs- und Logistikprozess, und Sie erhalten eine Rechnung mit dem "Nullsteuersatz" - einfacher geht es nicht!
Kontaktieren Sie uns vorab, um Unklarheiten zu klären.
Sollten Sie Interesse an eine ganzheitlichen Lösung haben kontaktieren Sie uns bitte unter office@fairdeal.at oder unter dem Anfrageformular. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Nettopreisangebot!
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine mehrwertsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit bei der Einhaltung dieser Bestimmungen.